Für jeden Soforthilfeempfänger ergehen derzeit Schreiben, nach denen unverzüglich die Berechnung des Liquiditätsengpasses zu erfolgen hat.
In den FAQ's wird klargestellt, dass damit nicht gemeint ist, dass sofort alles stehen und liegen gelassen werden muss. Vielmehr muss die Nachreichung ohne schuldhaftes Zögern erfolgen.
Bei der Unterstützung durch prüfende Dritte kann die Nachreichung auch erst in einigen Wochen erfolgen, sofern aufgrund Terminschwierigkeiten keine frühere Einreichung möglich ist. Akuter Handlungsbedarf besteht insoweit nicht. Trotzdem sollten die Schreiben nach Erhalt umgehend an den prüfenden Dritten weitergeleitet werden.
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