top of page

Rückkehr zum vollen Umsatzsteuersatz in der Gastronomie ab 01.01.2024


Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, dass die Senkung des Umsatzsteuersatzes für die Abgabe von Speisen im Restaurant auf 7% nicht über den 31.12.2023 hinaus verlängert wird. Daher endet die durch das erste Corona-Steuerhilfegesetz eingeführte Maßnahme am 31.12.2023 und die Abgabe von Speisen in Restaurants wird ab dem 01.01.2024 wieder mit 19% Umsatzsteuer besteuert.


15 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page