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Rückkehr zum vollen Umsatzsteuersatz in der Gastronomie ab 01.01.2024


Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, dass die Senkung des Umsatzsteuersatzes für die Abgabe von Speisen im Restaurant auf 7% nicht über den 31.12.2023 hinaus verlängert wird. Daher endet die durch das erste Corona-Steuerhilfegesetz eingeführte Maßnahme am 31.12.2023 und die Abgabe von Speisen in Restaurants wird ab dem 01.01.2024 wieder mit 19% Umsatzsteuer besteuert.


 
 
 

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