Nachdem der Bundesrat am 16.06.2023 ebenfalls dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zugestimmt hat, gelten ab 01.07.2023 geänderte Pflegeversicherungsbeiträge.
Der aktuelle Pflegeversicherungsbeitrag steigt von 3,05% auf 3,4%.
Zudem erhöht sich der Zusatzbeitrag für Kinderlose von 0,35% auf 0,6%.
Kinderlose zahlen zukünftig somit anstatt bisher 3,4% ab 01.07.2023 neu 4,0%.
Eltern mit einem Kind (unabhängig vom Alter) zahlen zukünftig anstatt bisher 3,05% ab 01.07.2023 neu 3,4%.
Darüber hinaus verringert sich der Beitrag für Eltern mit mehreren Kinder ab dem 2. bis zum 5. Kind um jeweils 0,25%. Bei 5 Kindern ergibt sich daraus ein Beitrag von 2,4%.
Als Zählkinder gelten dabei leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder. Voraussetzung ist dabei, dass das Kind das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Bei Stiefkindern kommt es zudem darauf an, dass es im Haushalt des Stiefelternteils gemeldet ist.
Um die Pflegeversicherungsbeiträge ab Juli 2023 zutreffend in der Lohnabrechnung darstellen zu können, benötigen die Arbeitgeber/lohnabrechnenden Stellen daher die Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsdatum der Kinder und einen Nachweis der Elterneigenschaft.
Unsere Lohnmandanten erhalten hierfür in den kommenden Tagen noch eine Informations-E-Mail sowie Vorlagen :).
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