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Inflationsausgleichsprämie als freiwillige Zusatzleistung möglich


Bis zum 31.12.2024 besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit bis zu 3.000,00 EUR als Bar- oder Sachzuwendung steuer- und sozialversicherungsfrei an ihre Mitarbeiter als so genannte Inflationsausgleichsprämie auszuzahlen.

Die Voraussetzungen sind dabei ähnlich derer für den Corona-Bonus.

So kann die freiwillige Sonderzahlung in mehreren Tranchen bis zum 31.12.2024 bezahlt werden. Steuer- und sozialversicherungsfrei ist sie dabei aber nur, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.


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