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Erhöhung Mindestlohn zum 01.01.2024 und 01.01.2025


Am 15.11.2023 hat die Bundesregierung weitere Anpassungen des Mindestlohns beschlossen.

Zum 01.01.2024 erhöht sich der Mindestlohn von derzeit 12,00 EUR brutto pro Stunde auf dann 12,41 EUR brutto pro Stunde.

Und zum 01.01.2025 wird es eine weitere Erhöhung auf 12,82 EUR geben.


Daher gilt es, bestehende Beschäftigungsverhältnisse zu prüfen und die Stundenlöhne entsprechend anzupassen.


Aufgrund des geänderten Mindestlohns ergibt sich auch ein erhöhter Grenzwert für Minijobber (geringfügig Beschäftigte).

So dürfen Minijobber ab 01.01.2024 anstatt 520,00 EUR zukünftig bis zu 538,00 EUR verdienen. Ab 01.01.2025 erhöht sich dieser Wert dann auf 556,00 EUR.

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