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Antragstellung der Überbrückungshilfe IV startet

Wie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mitteilt, kann die Überbrückungshilfe IV seit Beginn des Jahres beantragt werden. Mit der Maßnahme erhalten Unternehmen, die von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen auch im ersten Quartal 2022 stark betroffen sind, weiterhin Unterstützung.

Die Programmbedingungen der Überbrückungshilfe IV mit dem Förderzeitraum Januar bis März 2022 sind weitgehend deckungsgleich mit denen der Überbrückungshilfe III Plus. Das Vorläuferprogramm galt bis zum 31.12.2021.

Sollten Sie hier unsere Unterstützung benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu.



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